Conflict of Interest Policy

Grundsätze zum Schutz der Kundeninteressen

Interessenkonflikte lassen sich bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, wie der IPG INVESTMENT PARTNERS AG, nicht immer ausschließen. Sie als Kunde sowie die Auf- sichtsbehörden erwarten von uns die Identifizierung und den angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten. Dies entspricht auch unserem eigenen Anspruch an unsere Tätigkeit sowie unserem Verständnis von einer guten Kundenbeziehung. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der IPG INVESTMENT PARTNERS AG, anderen Unternehmen der IPG-Unternehmensgruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns ver-bunden sind sowie unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

a)   in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung

b)   bei Erhalt oder Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebs- und Ver-           triebsfolgeprovisionen) von Dritten bzw. an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapier-dienstleistungen für unsere Kunden, beziehungsweise mit dem Vertrieb von
geschlossenen Fonds oder Versicherungsprodukten;

c)  durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;

d)  bei Gewährung von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;

e)  aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen oder bei Kooperationen;

f)   bei der Erstellung von Finanzanalysen über Wertpapiere, die Kunden zum Erwerb angeboten werden;

g)  durch Erlangung von Informationen, die öffentlich nicht bekannt sind;

h)  aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder

i)   bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Wertpapiere Gegenstand der Geschäfte sind.

Um bestmöglich zu vermeiden, dass sachfremde Interessen - wie zum Beispiel die Beratung, Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse - beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere stets die Beachtung des Kundeninteresses.

Das Thema Compliance untersteht der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung, der im Besonderen die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegt.

Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen:

a)   Schaffung organisatorischer Vorkehrungen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung;

b)    Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;

c)     Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insider-informationen dient;

d)   Offenlegung von Wertpapiergeschäften gegenüber der Compliance-Stelle durch die Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;

e)   Schulungen unserer Mitarbeiter

f)    Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen, um sicherzustellen, dass sie Ihre jeweilige Entscheidung stets auf informierter Basis treffen können.

Auf die folgenden Aspekte möchten wir Sie insbesondere hinweisen:

Beim Vertrieb von Wertpapieren und im Rahmen der Vermögensverwaltung erhalten wir in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die von Fondsgesellschaften aus den von diesen vereinnahmten Verwaltungsgebühren an uns gezahlt werden sowie Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in Form von Platzierungsprovisionen, entsprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und/oder Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem "Informationsblatt Vertriebsprovisionen".

In der Vermögensverwaltung durch die IPG INVESTMENT PARTNERS AG haben Sie als Kunde die Verwaltung und damit auch die Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf uns übertragen. Damit treffen wir im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien die Entscheidungen über Käufe und Verkäufe, ohne für jede einzelne Transaktion Ihre Zustimmung einzuholen. Diese Konstellation kann einen bestehenden Interessenkonflikt verstärken. So kann beispielsweise je nach vereinbarter Vergütungsform (z.B. All-in-fee oder transaktionsabhängige Vergütung) ein Anreiz für die Anzahl der durch unser Haus vorgenommenen Käufe und Verkäufe gesetzt werden. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess.

Ein weiterer bei der Vermögensverwaltung typischer Interessenskonflikt kann sich bei der Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung ergeben. Hier kann für den Verwalter ein Anreiz bestehen, zur Erzielung einer möglichst hohen Performance/Wertentwicklung und damit einer erhöhten Vergütung unverhältnismäßige Risiken einzugehen. Weitestgehend wird dieser Umstand jedoch durch die Vereinbarung von Anlagerichtlinien und deren vertraglichen Dokumentation ausgeschlossen. Eine Reduzierung dieser Risiken wird hier unter anderem durch interne Überwachung der getroffenen Anlageentscheidungen und durch die Kombination mit anderen festen Vergütungskomponenten erzielt.

Schließlich erhalten wir von anderen Dienstleistern im Zusammenhang mit unserem Wert-papiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen oder sonstiges Infor-mationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und Drittverbreitungssysteme.
Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen. Wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen erwarteten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.

Falls andere Finanzdienstleister von Ihnen beauftragt werden (z. B. zum Zwecke der Vermögensverwaltung), gewähren wir diesen unentgeltliche Zuwendungen wie Marktein-schätzungen, Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste.

Auch in von uns erstellten oder verbreiteten Finanzanalysen informieren wir über relevante potenzielle Interessenkonflikte. Auf Wunsch werden wir gerne weitere Informationen zu unserem Umgang mit Interessenkonflikten, die im Einzelfall entstehen können, zur Verfügung stellen.

IPG INVESTMENT PARTNERS AG, München